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Bau-Turbo

Immobilien & Kauf

Der Bau-Turbo ist eine befristete Sonderregel im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB), die seit dem 30. Oktober 2025 gilt. Stimmt die Gemeinde zu, dürfen Wohnungsbauvorhaben vom Bebauungsplan und von anderen Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen. Das soll Verfahren abkürzen, wenn sonst erst ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden müsste. Nutzen lässt sich die Regel bis Ende 2030.

Was erlaubt der Bau-Turbo?

Mit Zustimmung der Gemeinde darf von Vorschriften des Baugesetzbuchs und von Bebauungsplänen abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 246e Abs. 1 BauGB). Das gilt für drei Arten von Vorhaben:

  • Neubau von Gebäuden, die Wohnzwecken dienen.
  • Erweiterung, Änderung oder Erneuerung bestehender Gebäude, wenn dabei neue Wohnungen entstehen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, zum Beispiel eine Aufstockung.
  • Nutzungsänderung zu Wohnzwecken, etwa ein Bürogebäude, das zu Wohnungen umgebaut wird.

Seit wann gilt der Bau-Turbo und wie lange?

Angekündigt wurde er im Koalitionsvertrag 2025. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 18. Juni 2025 beschlossen, der Bundestag hat es am 9. Oktober 2025 verabschiedet, und der Bundesrat ließ es am 17. Oktober 2025 passieren. In Kraft ist die Regel seit dem 30. Oktober 2025.

Gemeinden und Bauaufsicht können sie bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 anwenden. Eine Genehmigung, die auf dieser Grundlage erteilt wurde, gilt auch danach weiter (§ 246e Abs. 4 BauGB).

Warum braucht es den Bau-Turbo?

Es wird deutlich weniger gebaut als gebraucht. Das BBSR schätzt den Bedarf bis 2030 auf rund 320.000 neue Wohnungen pro Jahr. Fertiggestellt wurden 2025 laut Statistischem Bundesamt 206.600 Wohnungen, der niedrigste Wert seit 2012. Von der Genehmigung bis zur Fertigstellung eines Wohngebäudes vergingen 27 Monate, 2020 waren es 20. Ende 2025 waren 760.700 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht fertig, davon 307.200 bereits im Bau.

Was heißt der Bau-Turbo für Kapitalanleger?

Der Bau-Turbo kann Genehmigungen beschleunigen, das Bauen selbst wird dadurch nicht schneller oder billiger. Ob er genutzt wird, entscheidet jede Gemeinde selbst. Bis zusätzliche Wohnungen fertig sind, vergehen also weiter Jahre.

In Folge 9 von Mehr Geld sind Christian Wegert und Fabian Hafke deshalb skeptisch, dass sich die Wohnungslücke schnell schließt. Für Anleger, die eine vermietete Bestandswohnung kaufen, spielt die Genehmigungsdauer keine Rolle: Die Wohnung steht schon. Das ist ihre Einschätzung, keine Prognose.

Häufige Fragen zu Bau-Turbo

Was ist der Bau-Turbo?

Eine befristete Sonderregel in § 246e BauGB. Mit Zustimmung der Gemeinde darf Wohnungsbau vom Bebauungsplan und von anderen Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, damit Vorhaben schneller genehmigt werden können.

Seit wann gilt der Bau-Turbo?

Seit dem 30. Oktober 2025. Angewendet werden kann er bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030.

Muss die Gemeinde zustimmen?

Ja. Ohne Zustimmung der Gemeinde gibt es keine Abweichung, und sie muss mit den öffentlichen Belangen und den Interessen der Nachbarn vereinbar sein.

Gilt der Bau-Turbo auch für Umbauten?

Ja, auch für die Erweiterung oder Änderung bestehender Gebäude, wenn neue Wohnungen entstehen, und für die Umnutzung zu Wohnzwecken, etwa von Büros.

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