Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Angestellte sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Nach § 6 SGB V endet diese Pflicht, wenn das regelmäßige Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dann hast du die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung.
Für Selbstständige und Beamte spielt die Grenze keine Rolle, sie können unabhängig vom Einkommen privat versichert sein.
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026?
Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat. Für Beschäftigte, die schon am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Grenze von 69.750 Euro. Die Werte für 2027 legt die Bundesregierung im Herbst 2026 fest.
Was zählt zum Jahresarbeitsentgelt?
Maßgeblich ist das regelmäßige Bruttogehalt aus der Beschäftigung. Dazu gehören auch fest vereinbarte Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Unregelmäßige Zahlungen wie gelegentliche Überstunden zählen nicht mit, Mieteinnahmen und Kapitalerträge ebenfalls nicht.
Wann kannst du in die private Krankenversicherung wechseln?
Wenn dein regelmäßiges Gehalt die Grenze im laufenden Jahr übersteigt und voraussichtlich auch im nächsten Jahr darüber liegt, endet die Versicherungspflicht zum Jahresende. Dein Arbeitgeber prüft das, die Krankenkasse informiert dich.
Nach dem Hinweis der Kasse hast du zwei Wochen Zeit, deinen Austritt zu erklären. Sonst läufst du automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Rutschst du später wieder unter die Grenze, wirst du in der Regel wieder pflichtversichert. Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse meist ausgeschlossen.
