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Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Steuern & Abschreibung

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Kosten für Instandsetzung und Modernisierung, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf eines Gebäudes anfallen und ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dann kann der Vermieter sie nicht sofort als Werbungskosten abziehen, sondern nur über die Abschreibung verteilt über viele Jahre. Wer eine Bestandswohnung kauft und saniert, sollte die Grenze vorher kennen.

Was regelt § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Ausgenommen sind Erweiterungen im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB und Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.

Wie rechnest du die 15-Prozent-Grenze?

Maßgeblich sind die Anschaffungskosten des Gebäudes, also ohne den Anteil für Grund und Boden. Ein Beispiel: Entfallen vom Kaufpreis 200.000 Euro auf das Gebäude, liegt die Grenze bei 30.000 Euro. Gezählt werden die Kosten der ersten drei Jahre nach dem Kauf zusammen, jeweils ohne Umsatzsteuer.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Dann zählen die Kosten zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage der Abschreibung und wirken nur mit deren Satz, bei einem Gebäude von 1925 bis 2022 mit 2 Prozent im Jahr (§ 7 Abs. 4 EStG). Ein Beispiel: 40.000 Euro Sanierungskosten bringen dann 800 Euro Abschreibung pro Jahr statt eines Abzugs von 40.000 Euro im Jahr der Zahlung.

Was heißt das für Käufer einer Bestandswohnung?

In Folge 9 von Mehr Geld nennen Christian Wegert und Fabian Hafke als Erfahrungswert 750 bis 1.000 Euro pro Quadratmeter für eine Komplettsanierung. Bei 60 Quadratmetern sind das 45.000 bis 60.000 Euro, und damit liegt man je nach Kaufpreis schnell über der 15-Prozent-Grenze.

Plane deshalb vor dem Kauf, welche Arbeiten wann anfallen, und rechne die steuerliche Wirkung mit deinem Steuerberater durch. Wie Kosten im Einzelfall einzuordnen sind, hängt von den Arbeiten ab.

Häufige Fragen zu Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf eines Gebäudes, die ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten betragen. Sie werden über die Abschreibung verteilt statt sofort abgezogen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Wie hoch ist die Grenze?

15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Grundstücksanteil, gerechnet ohne Umsatzsteuer und über die ersten drei Jahre nach dem Kauf zusammen.

Zählt die Umsatzsteuer mit?

Nein. Für die 15-Prozent-Grenze werden die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer betrachtet.

Was zählt nicht dazu?

Erweiterungen im Sinne des Handelsgesetzbuchs, etwa ein Anbau, und Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.

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