Wie funktioniert die Riester-Rente?
Du zahlst Eigenbeiträge in einen zertifizierten Vorsorgevertrag, der Staat legt Zulagen dazu. Die volle Zulage gibt es, wenn du mindestens 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlst, abzüglich der Zulagen.
- Grundzulage: bis zu 175 Euro im Jahr pro Person.
- Kinderzulage: 185 Euro für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, 300 Euro für jedes Kind ab Jahrgang 2008.
- Sonderausgabenabzug: Beiträge und Zulage zusammen bis zu 2.100 Euro im Jahr (§ 10a Abs. 1 EStG). Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, erhältst du die Differenz über die Steuererklärung.
Was ändert sich ab 2027?
Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) werden ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte angeboten, darunter das Altersvorsorgedepot mit ETFs und ohne Garantiepflicht. Neue Riester-Verträge alter Art gibt es dann nicht mehr.
Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz: Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung soll ein Wechsel in die neue Fördersystematik durch eine Erklärung möglich sein. Das angesparte Kapital kannst du in einen neuen Vertrag übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen, auch ohne Zustimmung des alten Anbieters. Für den Wechsel können Kosten anfallen.
Riester kündigen oder behalten?
Eine Kündigung ist eine sogenannte schädliche Verwendung: Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du dann zurückzahlen. Wer nicht mehr einzahlen möchte, kann den Vertrag ruhen lassen, weiter besparen oder das Kapital übertragen.
In Folge 10 von Mehr Geld raten Christian Wegert und Fabian Hafke deshalb davon ab, den Riester-Vertrag jetzt zu kündigen, und empfehlen, vor dem 1. Januar 2027 nichts Neues abzuschließen. Welche Lösung passt, hängt von Vertrag, Kosten und Förderung im Einzelfall ab.
Wie viele Riester-Verträge gibt es?
Ende 2025 waren es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 14,66 Millionen Verträge, ruhende Verträge eingerechnet.
