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Riester-Rente

Vermögensaufbau

Die Riester-Rente ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die es seit 2002 gibt. Gefördert wird sie mit Zulagen und einem Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge alter Art mehr abgeschlossen werden, an ihre Stelle tritt unter anderem das Altersvorsorgedepot. Bestehende Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Du zahlst Eigenbeiträge in einen zertifizierten Vorsorgevertrag, der Staat legt Zulagen dazu. Die volle Zulage gibt es, wenn du mindestens 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlst, abzüglich der Zulagen.

  • Grundzulage: bis zu 175 Euro im Jahr pro Person.
  • Kinderzulage: 185 Euro für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, 300 Euro für jedes Kind ab Jahrgang 2008.
  • Sonderausgabenabzug: Beiträge und Zulage zusammen bis zu 2.100 Euro im Jahr (§ 10a Abs. 1 EStG). Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, erhältst du die Differenz über die Steuererklärung.

Was ändert sich ab 2027?

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) werden ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte angeboten, darunter das Altersvorsorgedepot mit ETFs und ohne Garantiepflicht. Neue Riester-Verträge alter Art gibt es dann nicht mehr.

Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz: Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung soll ein Wechsel in die neue Fördersystematik durch eine Erklärung möglich sein. Das angesparte Kapital kannst du in einen neuen Vertrag übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen, auch ohne Zustimmung des alten Anbieters. Für den Wechsel können Kosten anfallen.

Riester kündigen oder behalten?

Eine Kündigung ist eine sogenannte schädliche Verwendung: Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du dann zurückzahlen. Wer nicht mehr einzahlen möchte, kann den Vertrag ruhen lassen, weiter besparen oder das Kapital übertragen.

In Folge 10 von Mehr Geld raten Christian Wegert und Fabian Hafke deshalb davon ab, den Riester-Vertrag jetzt zu kündigen, und empfehlen, vor dem 1. Januar 2027 nichts Neues abzuschließen. Welche Lösung passt, hängt von Vertrag, Kosten und Förderung im Einzelfall ab.

Wie viele Riester-Verträge gibt es?

Ende 2025 waren es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 14,66 Millionen Verträge, ruhende Verträge eingerechnet.

Häufige Fragen zu Riester-Rente

Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nein. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine Riester-Verträge alter Art mehr abgeschlossen. Neu angeboten werden dann die Produkte nach dem Altersvorsorge-Reformgesetz, etwa das Altersvorsorgedepot.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?

Er läuft weiter, du kannst ihn weiter besparen und behältst die bisherige Förderung. Ein Wechsel in die neue Förderung und eine Übertragung des Kapitals in einen neuen Vertrag sind möglich.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Eine Kündigung kostet die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile, sie müssen zurückgezahlt werden. Ruhen lassen, weiter besparen oder übertragen sind die Alternativen.

Kann ich Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, das angesparte Kapital lässt sich in einen neuen Vertrag übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen und ohne Zustimmung des alten Anbieters. Für den Wechsel können Kosten anfallen.

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