Steuern sparen mit Immobilien – AfA erklärt

Kurzüberblick
Die AfA („Absetzung für Abnutzung“) ermöglicht Vermietern, den theoretischen Wertverlust ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Mit einer gezielten Strategie – etwa mithilfe eines Restnutzungsdauer-Gutachtens – lässt sich die Abschreibungsdauer verkürzen und die Steuerlast deutlich senken. Erfahre hier, wie das funktioniert.
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland sind Immobilien-Investitionen nicht nur wegen steigender Mieten und stabiler Sachwerte interessant, sondern auch als Strategie zur Steueroptimierung. Die AfA – „Absetzung für Abnutzung“ – spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie erlaubt es Eigentümern, den Wertverlust ihrer vermieteten Immobilie jährlich steuerlich geltend zu machen. Noch effektiver wird das Ganze, wenn du die tatsächliche Restnutzungsdauer deiner Immobilie nachweist – z. B. durch ein professionelles Gutachten. Wichtig: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern gibt unverbindliche Hinweise und Informationen.
Die AfA regelt, wie Investoren ihre Anschaffungskosten steuerlich über die Jahre abschreiben können. Wichtig ist hierbei der Gebäudeanteil. Jede Immobilie hat einen Gebäudeanteil und einen Grund und Boden-Anteil. Je nach Baujahr und Art des Objekts gelten unterschiedliche Sätze:
Die gesetzliche AfA geht von Standardnutzungsdauern aus – 50 oder 40 Jahre. Wenn deine Immobilie jedoch älter, renovierungsbedürftig oder technisch veraltet ist, kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten die tatsächliche (kürzere) Nutzungsdauer nachweisen.
Beispiel:
Immobilie mit 450.000 € Gebäudeanteil, Baujahr 1970. Standard-AfA wären 2 % → 9.000 € jährlich entspricht bei 42 % Steuersatz in etwa 3.780 € Steuerersparnis.
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten wird eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren nachgewiesen → 15.000 € AfA p.a. = 6.300 € Steuerersparnis – ein Plus von 2.520 € jährlich.
Voraussetzungen:
Die AfA ist ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung für Vermieter. Besonders in Kombination mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten lassen sich Abschreibungsbeträge und damit Steuerersparnisse deutlich steigern. Wichtig: Jede Investition ist individuell – lass dich beraten und prüfe deine Optionen sorgfältig.
Nächste Schritte:
Informiere dich über deine aktuelle AfA, hole ein qualifiziertes Gutachten ein und stimme dich mit deiner Steuerberatung ab.
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Zwischen 500 und 2.000 €, abhängig vom Aufwand. In der Regel steuerlich absetzbar.
Vor allem für ältere Bestandsimmobilien mit Sanierungsbedarf oder nachträglicher Aufwertung.
Beispiel: Bei 10.000 € AfA p.a. und 42 % Steuersatz sparst du jährlich 4.200 € Steuern.
Nein, aber die Erfolgsquote bei fundierten Gutachten liegt bei über 70 %
Ja – nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar, nicht der Grundstücksanteil.
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