Altersvorsorgedepot 2027: Was passiert mit deinem Riester-Vertrag?

Kurzantwort:
Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Altersvorsorgeprodukte anbieten. Dazu gehört auch das Altersvorsorgedepot. Für neue Riester-Verträge läuft das alte System aus. Bestehende Riester-Verträge bleiben aber geschützt und können grundsätzlich weitergeführt werden. Riester-Sparer müssen deshalb nicht sofort kündigen, sondern sollten prüfen, ob Weiterführen, Beitragsfreistellung, Wechsel in die neue Förderung oder eine Übertragung in einen neuen Altersvorsorgevertrag sinnvoller ist. Das Bundesfinanzministerium nennt den 1. Januar 2027 als Starttermin und beschreibt ausdrücklich den Bestandsschutz für alte Riester-Verträge.

Viele Riester-Sparer stellen sich gerade dieselbe Frage: Wird Riester abgeschafft und was bedeutet das für meinen bestehenden Vertrag?

Die kurze Antwort ist beruhigend: Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht automatisch. Es gibt keine Pflicht, den Vertrag sofort aufzulösen. Aber ab 2027 entsteht mit dem Altersvorsorgedepot eine neue Produktwelt, die für viele Menschen attraktiver sein kann als ein alter, teurer Riester-Vertrag.

Der große Unterschied: Das Altersvorsorgedepot soll mehr Kapitalmarkt ermöglichen, niedrigere Kosten schaffen und die Förderung einfacher machen. Neben Garantieprodukten sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich. Beim Standardprodukt sollen die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt werden.

Für Riester-Bestandskunden ist deshalb nicht die Frage: „Muss ich jetzt kündigen?“

Die bessere Frage lautet: „Welche Option ist für meinen Vertrag ab 2027 wirtschaftlich sinnvoll?“

Genau darum geht es in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

- Altersvorsorgedepot 2027: Das Wichtigste vorab
- Wird die Riester-Rente ab 2027 abgeschafft?
- Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Welche Optionen haben Riester-Sparer ab 2027?
- Riester-Vertrag kündigen: Warum das meistens teuer ist
- Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: Was ist geplant?
- Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Wie funktioniert die Förderung im Altersvorsorgedepot?
- Riester vs. Altersvorsorgedepot: der direkte Vergleich
- Für wen lohnt sich ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot?
- Lohnt sich Riester 2027 überhaupt noch?
- Was sollten Riester-Sparer jetzt tun?
- Die häufigsten Fehler bei Riester vor 2027
- Fazit
- Über den Autor
- Quellen und Stand der Informationen

Altersvorsorgedepot 2027: Das Wichtigste vorab

Das Altersvorsorgedepot ist ein neuer Baustein der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Anbieter können die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgedepot im März 2026 beschlossen; das Bundesfinanzministerium beschreibt die Reform als renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler.

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Alte Verträge können grundsätzlich weiterlaufen. Gleichzeitig können Riester-Sparer künftig prüfen, ob ein Wechsel in die neue Förderung oder in einen neuen Altersvorsorgevertrag sinnvoll ist. Ein Wechsel in die neue steuerliche Förderung ist laut Bundesfinanzministerium möglich; ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist anschließend allerdings nicht mehr möglich.

Die neue Förderung wird einfacher berechnet als bisher. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage pro Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 25 Cent pro Euro. Damit kann die Grundzulage künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für junge Sparer unter 25 Jahren.

Wichtig ist aber: Nicht jeder alte Riester-Vertrag ist automatisch schlecht. Und nicht jedes Altersvorsorgedepot ist automatisch besser. Die richtige Entscheidung hängt von Kosten, Zulagen, Restlaufzeit, Garantien, Kindern, Steuerwirkung und persönlicher Risikobereitschaft ab.

Wird die Riester-Rente ab 2027 abgeschafft?

Die Riester-Rente wird ab 2027 für Neuabschlüsse beendet. Bestehende Riester-Verträge laufen aber mit Bestandsschutz weiter. Das alte System verschwindet also nicht über Nacht, sondern wird für neue Verträge durch die neue Produktwelt der geförderten privaten Altersvorsorge ersetzt.

In der Praxis bedeutet das: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss ihn nicht automatisch kündigen. Der Vertrag kann weitergeführt werden. Die bisherige Förderung bleibt grundsätzlich erhalten, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Trotzdem ist 2027 ein Einschnitt. Riester wird nicht mehr das zentrale Neugeschäft der geförderten privaten Altersvorsorge sein. Stattdessen entstehen neue Produktvarianten: Altersvorsorgedepots ohne Garantie, Standarddepot-Verträge und Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt. Das BMF beschreibt genau diese neue Produktwelt in seinen FAQ zur Reform.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Für Riester-Verträge, die vor dem Start der neuen Produktwelt abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich weitergeführt werden.

Das ist besonders wichtig, weil viele Sparer bei der Formulierung „Riester-Aus“ sofort an Kündigung oder Verlust der Förderung denken. Genau das ist nicht gemeint.

Ein bestehender Riester-Vertrag kann weiterhin sinnvoll sein, wenn die Kosten niedrig sind, hohe Kinderzulagen fließen, der Vertrag kurz vor der Auszahlungsphase steht oder eine Garantie für die persönliche Planung wichtig ist. Problematisch werden eher teure Altverträge mit langer Restlaufzeit, schwacher Rendite und wenig Zulagenvorteil.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, ob Riester pauschal gut oder schlecht ist. Entscheidend ist, ob der konkrete Vertrag noch zur eigenen Lebenssituation passt.

Welche Optionen haben Riester-Sparer ab 2027?

Für Riester-Sparer entstehen ab 2027 im Kern drei Wege: Der alte Vertrag kann weitergeführt werden, der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen in die neue Fördersystematik wechseln oder das Kapital kann in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Das Bundesfinanzministerium beschreibt sowohl die Weiterführung alter Riester-Verträge als auch den Wechsel in einen Neuvertrag zu neuen Konditionen.

Option 1: Riester-Vertrag weiterführen

Die einfachste Variante ist, den bestehenden Riester-Vertrag unverändert weiterzuführen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Vertrag solide Konditionen hat, niedrige laufende Kosten aufweist oder hohe Zulagen fließen.

Besonders Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern sollten ihren Vertrag nicht vorschnell abschreiben. Auch ältere Sparer kurz vor der Auszahlungsphase müssen vorsichtig sein. Je kürzer die Restlaufzeit, desto weniger Zeit bleibt, um mögliche Wechselkosten oder Kapitalmarktschwankungen auszugleichen.

Option 2: Bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln

Eine zweite Möglichkeit ist, den alten Riester-Vertrag zu behalten, aber in die neue Fördersystematik zu wechseln. Das kann laut BMF auch ohne Zustimmung des bisherigen Anbieters möglich sein.

Diese Option klingt auf den ersten Blick elegant, ist aber nicht automatisch ideal. Denn wenn das alte Produkt teuer bleibt, löst eine neue Förderung nicht automatisch das Kostenproblem des Vertrags. Entscheidend ist deshalb, ob die höhere Förderung die Produktkosten und die alte Vertragsstruktur wirklich ausgleicht.

Option 3: Kapital in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen

Die dritte Variante ist der Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu den neuen Konditionen. Dabei kann künftig ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt gewählt werden.

Diese Option ist vor allem für Sparer interessant, die lange Restlaufzeiten haben, bisher in einem teuren Riester-Produkt stecken und stärker von Kapitalmarktchancen profitieren möchten.

Ein Detail ist wichtig: Beim Wechsel nach Abschluss eines neuen Produkts darf der annehmende Anbieter laut BMF maximal 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen. Trotzdem sollten Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten im Einzelfall genau geprüft werden.

Riester-Vertrag kündigen: Warum das meistens teuer ist

Einen Riester-Vertrag einfach zu kündigen, ist in den meisten Fällen keine gute Idee. Der Grund ist die sogenannte förderschädliche Verwendung. Wer den Vertrag kündigt und sich das Kapital auszahlen lässt, muss in der Regel erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzahlen.

Gerade ältere Verträge können über viele Jahre erhebliche Förderbeträge angesammelt haben. Eine Kündigung aus Frust kann deshalb schnell teuer werden. Hinzu kommen mögliche Vertragskosten, Stornokosten oder ungünstige Verkaufszeitpunkte bei fondsgebundenen Produkten.

Aus Beratungssicht ist Kündigung fast immer die letzte Option. Häufig sind Beitragsfreistellung, Vertragsprüfung oder ein geordneter Wechsel ab 2027 sinnvoller als eine sofortige Auflösung.

Der wichtigste Satz für Riester-Sparer lautet:
Nicht aus Frust kündigen. Erst Vertrag prüfen.

Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: Was ist geplant?

Die Übertragung eines bestehenden Riester-Guthabens in einen neuen Altersvorsorgevertrag kann ab 2027 eine wichtige Option werden. Laut BMF ist ein Wechsel in die neue steuerliche Förderung möglich. Nach einem Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung geht es allerdings nicht mehr.

Für viele Sparer ist diese Option besonders spannend, weil sie den Übergang aus einem alten, teuren oder renditeschwachen Vertrag in eine modernere Struktur ermöglichen kann.

Trotzdem sollte eine Übertragung nicht automatisch erfolgen. Entscheidend sind die Kosten des alten Vertrags, mögliche Wechselkosten, die Restlaufzeit, bestehende Garantien, die persönliche Risikobereitschaft und die Frage, ob ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie überhaupt zur eigenen Altersvorsorge passt.

Ein Wechsel kann rechnerisch sinnvoll sein. Er kann aber auch unnötig sein, wenn der bestehende Vertrag gut funktioniert oder wegen hoher Zulagen attraktiv bleibt.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem auf Garantien verzichtet werden kann, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Das eingezahlte Geld wird vom Anbieter angelegt und vom Staat gefördert. Laut BMF können über das Altersvorsorgedepot auch Fonds wie ETFs bespart werden; Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.

Der große Vorteil des Altersvorsorgedepots liegt in den höheren Renditechancen. Wer über viele Jahre investiert und Kapitalmarktschwankungen aushalten kann, bekommt mehr Spielraum für Aktien, Fonds und ETF-basierte Strategien.

Der Nachteil: Ohne Garantie gibt es keine feste Zusage, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge verfügbar sind. Die Wertentwicklung hängt vom Kapitalmarkt ab. Deshalb passt das Altersvorsorgedepot nicht automatisch zu jedem Sicherheitsbedürfnis.

Wie funktioniert die Förderung im Altersvorsorgedepot?

Die neue Förderung ist deutlich einfacher als die alte Riester-Logik. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage pro eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge von 360,01 Euro bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent pro Euro. Dadurch kann die Grundzulage künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen.

Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage. Für jedes Kind kann ein Elternteil bis zu 300 Euro Kinderzulage erhalten; der Höchstbetrag wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht. Für junge Sparer gibt es außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.

Auch die Höchsteinzahlung ist geregelt. Laut BMF ist die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag auf 6.840 Euro begrenzt. Davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der förderberechtigte Personenkreis wird erweitert. Künftig können auch selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG und abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.

Gerade für Selbstständige ist das eine der größten Änderungen der Reform.

Riester vs. Altersvorsorgedepot: der direkte Vergleich

Merkmal Riester-Rente Altersvorsorgedepot ab 2027
Neuabschlüsse läuft für neue Verträge aus neue Produktwelt ab 1. Januar 2027
Anlage häufig Versicherungs- oder Garantieprodukt Fonds, ETFs und weitere zugelassene Anlagen
Garantie bisher stark garantieorientiert ohne Garantie möglich, Garantieprodukte alternativ
Grundzulage bisher 175 Euro künftig bis zu 540 Euro
Kinderzulage bis zu 300 Euro je Kind bis zu 300 Euro je Kind
Berufseinsteigerbonus bisher Riester-spezifisch anders ausgestaltet einmalig 200 Euro bei Start vor dem 25. Geburtstag
Selbstständige bisher oft nicht unmittelbar förderberechtigt künftig deutlich stärker einbezogen
Kosten stark produktabhängig Standardprodukt mit 1,0 Prozent Effektivkosten-Deckel
Renditechance oft durch Garantien begrenzt höheres Kapitalmarktpotenzial
Risiko stärker sicherheitsorientiert je nach Variante mehr Schwankungen möglich
Bestehende Verträge Bestandsschutz neue Produktwelt für Neuverträge

Für wen lohnt sich ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot?

Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot kann vor allem dann interessant sein, wenn ein alter Riester-Vertrag hohe Kosten hat, kaum noch attraktive Garantien bietet, keine hohen Kinderzulagen fließen und noch ein langer Anlagehorizont bis zur Rente besteht.

Besonders jüngere Sparer können vom längeren Anlagezeitraum profitieren. Das BMF weist darauf hin, dass ein langer Anlagehorizont die Renditeaussichten erhöht und frühzeitiges Sparen den später notwendigen monatlichen Aufwand senken kann.

Für Familien mit mehreren Kindern kann Riester dagegen weiterhin interessant bleiben, wenn hohe Kinderzulagen einen großen Teil der Förderung ausmachen. Auch Verträge kurz vor Rentenbeginn müssen sehr vorsichtig geprüft werden, weil ein Wechsel kurz vor der Auszahlungsphase andere Risiken hat als ein Wechsel mit 20 oder 30 Jahren Restlaufzeit.

Situation Tendenz
Junger Sparer, teurer Riester, lange Restlaufzeit Wechsel prüfen
Familie mit mehreren Kindern und guter Zulagenquote Riester genau prüfen, nicht vorschnell wechseln
Kurz vor Rentenbeginn eher vorsichtig sein
Wohn-Riester in laufender Finanzierung individuelle Prüfung nötig
Selbstständig ohne bisherigen Riester-Zugang Altersvorsorgedepot besonders interessant
Riester-Vertrag mit hohen Kosten und schwacher Rendite Wechsel oder Beitragsfreistellung prüfen

Wichtig bleibt: Der Wechsel ist keine Bauchentscheidung. Es ist eine Rechenaufgabe.

Lohnt sich Riester 2027 überhaupt noch?

Riester kann sich auch ab 2027 noch lohnen, aber nicht für jeden. Besonders Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern, ältere Sparer mit kurzer Restlaufzeit und Menschen mit gut konditionierten Bestandsverträgen sollten ihren Riester-Vertrag nicht vorschnell aufgeben.

Für andere Gruppen sieht es anders aus. Singles ohne Kinder, Gutverdiener mit teuren Altverträgen oder junge Sparer mit langer Restlaufzeit können vom Altersvorsorgedepot stärker profitieren, sofern sie Kapitalmarktrisiken akzeptieren und ein kostengünstiges Produkt wählen.

Die alte Frage „Ist Riester gut oder schlecht?“ ist zu grob.

Die bessere Frage lautet:

Ist dieser konkrete Riester-Vertrag für diese konkrete Person noch sinnvoll?

Genau hier entscheidet sich, ob Weiterführen, Beitragsfreistellung, Wechsel in die neue Förderung oder Übertragung die bessere Lösung ist.

Was sollten Riester-Sparer jetzt tun?

Auch wenn die neuen Produkte erst ab 2027 angeboten werden können, ist 2026 ein guter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme. Die Entscheidung sollte nicht erst getroffen werden, wenn Anbieter mit neuen Produkten auf den Markt kommen.

Sinnvoll ist zuerst ein Blick auf die letzte Standmitteilung. Wichtig sind aktuelles Vertragsguthaben, bisher erhaltene Zulagen, garantierte Leistungen, laufende Kosten, Restlaufzeit, mögliche Abschlusskosten und die Frage, ob der Vertrag aktiv bespart oder bereits ruhend gestellt wurde.

Danach sollte geprüft werden, welche Rolle der Vertrag in der gesamten Altersvorsorge spielt. Riester ist oft nur ein Baustein neben gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung, ETF-Depot, Immobilien, Versicherungen oder anderen Vermögenswerten.

Gerade bei teuren Altverträgen lohnt sich eine professionelle Vertragsanalyse. Nicht, weil jeder Vertrag schlecht ist, sondern weil sich die Unterschiede stark auswirken können.

Die häufigsten Fehler bei Riester vor 2027

- Der größte Fehler ist eine vorschnelle Kündigung. Wer kündigt, riskiert die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen. Das kann einen großen Teil des Vertragswerts auffressen.

- Der zweite Fehler ist, nur auf die Förderung zu schauen. Eine hohe Zulage hilft wenig, wenn der Vertrag dauerhaft hohe Kosten verursacht und kaum Renditepotenzial hat.

- Der dritte Fehler ist, Kinderzulagen zu unterschätzen. Gerade Familien können durch Kinderzulagen weiterhin eine sehr attraktive Förderquote erreichen.

- Der vierte Fehler ist, Wohn-Riester wie einen normalen Riester-Vertrag zu behandeln. Wohn-Riester ist oft mit einer Immobilienfinanzierung verknüpft und muss gesondert geprüft werden.

- Der fünfte Fehler ist, das Altersvorsorgedepot als risikolose Verbesserung zu betrachten. Es bietet mehr Renditechance, aber je nach Variante auch mehr Schwankung.

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Viele Riester-Verträge wurden vor Jahren abgeschlossen und seitdem nie wieder richtig geprüft. Genau jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Vorsorge neu einzuordnen.

Bei HH-Anlagekonzepte prüfen wir bestehende Riester-Verträge, laufende Kosten, bisherige Zulagen, steuerliche Wirkung und mögliche Optionen ab 2027. Danach lässt sich besser einschätzen, ob Weiterführen, Beitragsfreistellung, Wechsel in die neue Förderung oder eine spätere Übertragung ins Altersvorsorgedepot sinnvoll sein kann.

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Fazit: Altersvorsorgedepot 2027 ist eine Chance - aber Riester nicht vorschnell kündigen

Das Altersvorsorgedepot verändert die geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Ab 2027 entsteht eine neue Produktwelt mit mehr Kapitalmarktorientierung, einfacherer Förderung und mehr Flexibilität. Für Neuabschlüsse läuft Riester aus, bestehende Verträge bleiben aber geschützt.

Für viele Sparer ist das eine Chance. Alte, teure oder wenig rentable Riester-Verträge sollten jetzt kritisch geprüft werden. Gleichzeitig kann Riester für Familien mit hohen Kinderzulagen, ältere Sparer oder gute Bestandsverträge weiterhin sinnvoll sein.

Die wichtigste Empfehlung lautet deshalb: nicht pauschal handeln.

Nicht jeder Riester-Vertrag ist schlecht. Nicht jedes Altersvorsorgedepot ist automatisch besser. Und eine Kündigung ist fast nie der erste Schritt.

Wer 2027 gut vorbereitet sein will, sollte 2026 die eigene Situation prüfen lassen: Vertrag, Kosten, Förderung, Restlaufzeit, Steuern und Risiko. Erst dann lässt sich entscheiden, ob Riester bleibt, ruht oder künftig ins neue System überführt wird.

Über den Autor

Fabian Hafke ist Geschäftsführer der HH-Anlagekonzepte GmbH & Co. KG und Finanzexperte mit langjähriger Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor. Seit 2015 verbindet er kaufmännisches und volkswirtschaftliches Fachwissen mit praktischer Markt- und Produkterfahrung und konzentriert sich auf langfristigen, planbaren und steueroptimierten Vermögensaufbau.

Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Altersvorsorge, Absicherung, ETF- und Fondsstrategien, Risiko- und Renditebewertung sowie steueroptimierter Vermögensaufbau. Fabian Hafke ist IHK-geprüfter Versicherungsvermittler, IHK-geprüfter Finanzanlagenvermittler und ausgebildeter Groß- und Außenhandelskaufmann mit Fachrichtung Außenhandel. Die HH-Anlagekonzepte GmbH & Co. KG verfügt zudem über die §34c-Erlaubnis im Rahmen der Firma.

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Quellen und Stand der Informationen

Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen des Bundesfinanzministeriums, des Deutschen Bundestages und weiteren offiziellen Informationen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.

Wichtige Quellen:

Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
Bundesfinanzministerium: Informationen zur Frühstart-Rente
Bundesregierung: Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge

Stand der Inhalte: 29.05.2026
Zuletzt geprüft: 29.05.2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Für eine persönliche Bewertung der eigenen Altersvorsorgesituation sollte ein qualifiziertes Beratungsgespräch geführt werden.

Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das aktuelle Blog Thema. Fehlt dir eine Antwort oder hast du eine spezielle Frage? Zögere nicht – kontaktiere uns! Wir beantworten deine Anliegen kostenfrei und unverbindlich, damit du bestens informiert in dein Investment startest.

Wird mein Riester-Vertrag automatisch ins Altersvorsorgedepot umgewandelt?

Nein. Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht automatisch ins Altersvorsorgedepot umgewandelt. Für alte Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Eine Änderung oder ein Wechsel erfolgt nur, wenn der Sparer aktiv eine entsprechende Entscheidung trifft.

Verliere ich meine Zulagen, wenn ich ins Altersvorsorgedepot wechsle?

Bei einem geordneten Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu den neuen Konditionen soll die bisherige Förderung nicht automatisch verloren gehen. Anders ist es bei einer Kündigung: Sie kann förderschädlich sein und zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen.

Kann ich meinen Riester-Vertrag ab 2027 weiter besparen?

Ja. Bestehende Riester-Verträge können mit Bestandsschutz weitergeführt werden. Das bedeutet, dass ein alter Vertrag nicht automatisch endet, nur weil ab 2027 neue Altersvorsorgeprodukte starten.

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Bundesfinanzministerium nennt diesen Starttermin ausdrücklich in seinen FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.

Was kostet ein Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot?

Beim Wechsel können Kosten entstehen. Laut BMF darf der annehmende Anbieter maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Zusätzlich sollten mögliche Abschluss-, Vertriebs- oder Produktkosten im konkreten Fall geprüft werden.

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